Allgemeine Geschaeftsbedingungen


VMA Sail and Soul- Allgemeine Buchungsbedingungen
Bitte lesen Sie sich diese Geschäfts- und Buchungsbedingungen aufmerksam durch. Sie sind ein
wichtiger Bestandteil des Vertrags für Ihren Urlaub.
Alle in unseren Broschüren und auf unserer Webseite angebotenen Leistungen werden von VMA
Crewed Yachtcharter UG (haftungsbeschränkt) unter dem Handelsnamen VMA Travel, VMA Crewed
Yachtcharter oder VMA Human Recource Management durchgeführt, einer Gesellschaft nach dem Recht
der Bundesrepubik Deutschland, mit dem Firmensitz in der Grabenstraße, 55, DE-97295 Waldbrunn und
der Zustelladresse in Deutschland mit dem Postfach 110440, 97031 Würzburg, hiernach mit
„Unternehmen“, „wir“ und „uns/er/e/n“ und z.T. „Reiseveranstalter“ bezeichnet. Alle Urlaube werden
unter folgenden Bedingungen verkauft:
Versicherung:
Wichtiger Hinweis: Eine angemessene und gültige Reiseversicherung ist für alle Kundinnen und Kunden
empfehlenswert.
Die aktuelle Fassung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen finden Sie auch auf
unserer Webseite.
Finanzielle Absicherung
Buchen Sie lediglich einen (crewed-)Yachtcharter-Tarif, ohne weitere Einzelleistungen(wie z.B.
Flug, Transfer etc.), so gilt Ihre Charter gemäß der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13.
Juni 1990 über Pauschalreisen nicht als Pauschalreise. Wir sind daher unter anderem nicht
verpflichtet, eine finanzielle Absicherung zu leisten.
Buchen Sie ein Paket, welches Einzelleistungen zu einem neuen Preis bündelt, so wird über eine
externe Versicherung unsererseits finanzielle Absicherung nach §651k BGB geleistet.
Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen
2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters
zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
2.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle
wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die
Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden.
Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser
Frist das Angebot annehmen.
2.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach
Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und soweit die Reise für den gewünschten
Reisezeitraum buchbar ist.
2.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremdanbieters ohne weitere Reiseleistungen
buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb
vermittelter Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und
dem jeweiligen Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Anbieters entnehmen Sie bitte der
Eintrittskarte.
Durchführung einer Buchung
3.1 Buchungsstellen sind VMA Sail, VMA And YandSoul und autorisierte Vermittler. Um
eine Buchung durchzuführen, können Sie uns auf mehreren Wegen kontaktieren: telefonisch, über
unsere Webseite www.vma-travel.com („Webseite“), über einen autorisierten Vermittler oder, wo
diese Möglichkeit besteht, per E-Mail. Die Person, die die Buchung tätigt („Hauptreisender“), muss
mindestens 18 Jahre alt und rechts- und geschäftsfähig sein. Diese Person akzeptiert die
vorliegenden Buchungsbedingungen im Namen aller Mitreisenden. Unabhängig davon, ob Sie alleine
oder als Gruppe buchen, kommunizieren wir nachfolgend auch im Hinblick auf Umbuchungen,
Änderungen oder Stornierungen ausschließlich mit dem Hauptreisenden. Der Hauptreisende ist
verantwortlich für die Korrektheit aller personenbezogenen Angaben und aller anderen
Informationen, die für Sie oder andere Personen in der Buchung vorgelegt werden. Ebenso muss der
Hauptreisende gewährleisten, dass alle Informationen im Hinblick auf die Buchung oder auf
eventuelle Änderungen hieran, wie z. B. Informationen über zeitliche Änderungen im Reiseplan oder
Ausfertigungen der Buchungsbestätigung, an alle gebuchten Personen weitergeleitet werden.
3.2 Zum Zeitpunkt der Buchung müssen Sie eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Werts der
Buchung an uns entrichten. Darüber hinaus werden ggf. nicht übertragbare und nicht
erstattungsfähige Leistungen wie z. B. die Yachtschadensversicherung und andere Zusatzkosten zum
Zeitpunkt der Buchung fällig, darunter z. B. „Stornogebühren der Fluggesellschaft“,
„Kreditkartengebühren“ und „Späte Buchungen“. Diesbezügliche Einzelheiten werden Ihnen zum
Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt. Sofern Sie den Reisepreis bis 14 Tage nach Buchung und in voller
Höhe begleichen, wird Ihnen ein Nachlass in Höhe von 2,0% des Buchungswertes gewährt.
3.3 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten
entstehen, zahlen Sie diese bitte an die Buchungsstelle
3.4 Wir stellen Ihnen danach den ausstehenden Restbetrag in Rechnung, den Sie vor Erbringung
der Leistungen und mindestens 75 Tage vor Abreisedatum begleichen müssen. Wenn Sie Ihren
ausstehenden Restbetrag zahlen, Ihre Buchung ändern oder einen anderen Aspekt Ihrer direkt über
uns gebuchten Leistungen besprechen möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an unseren
Kundenservice. Bei Buchung Ihrer Leistungen über einen autorisierten Vermittler läuft jegliche
Kommunikation zwischen Ihnen und uns über diesen Vermittler ab. Bitte wenden Sie sich also in
erster Instanz an ihn. Änderungen an Ihrer Buchung können ebenfalls nur über den Vermittler
vorgenommen werden.
3.5 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für
noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden
3.6 Falls Sie weniger als 75 Tage vor Beginn der Leistungserbringung buchen, muss der gesamte
Betrag (ggf. abzüglich vor Ort zu leistender Zahlungen) sofort bei der Buchung per Kredit- oder
Debitkarte gezahlt werden. Wird der ausstehende Betrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen,
so wird Ihre Buchung storniert, und Ihre Anzahlung zzgl. sonstiger anfallender Gebühren wird
einbehalten.
3.7 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach
Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag
zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als
Entschädigung Rücktrittsgebühren verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten,
behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von €
1,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.
3.8 Die Stornierungsbedingungen und Kosten werden individuell für jedes Angebot erstellt und
ihnen mit diesem zugestellt. Mit der Annahme des Angebots nehmen Sie auch die Konditionen einer
Stornierung an.
3.9 Wir nehmen keine Zahlung in Form von Barschecks an. Alle Zahlungen per Kreditkarte (ob
An-,Teil- oder Schlusszahlung) werden mit einer Gebühr von bis zu 2 % (einschl. USt), auf ganze Euro
kaufmännisch gerundet, für die uns hierdurch entstehenden Kosten belegt.
3.10 Falls wir Ihre Buchung akzeptieren, stellen wir eine Bestätigungsrechnung für die Buchung aus.
Vorbehaltlich Abschnitt 2.7 unten besteht zwischen uns ab dem Ausstellungsdatum der
Bestätigungsrechnung für die Buchung ein Vertrag. Bei Buchung innerhalb von sieben Tagen vor
Beginn der Leistungserbringung besteht der Vertrag ab dem Zeitpunkt, an dem wir die vollständige
Zahlung der Kosten entgegennehmen. Bitte überprüfen Sie die Einzelheiten auf Ihrer
Bestätigungsrechnung für die Buchung sofort bei Erhalt und informieren Sie uns unverzüglich über
etwaige Fehler. Die Namen auf den (Reise-)Unterlagen müssen exakt so wiedergegeben sein wie sie
in Ihren Reisepässen stehen. Die erforderlichen Unterlagen, z. B. Reisedokumente, werden Ihnen ca.
14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung postalisch oder per E-Mail zugestellt. Die Unterlagen
werden erst dann angefertigt, wenn der fällige Betrag vollständig eingetroffen ist. Wir haften nicht
für den Verlust von Dokumenten auf dem Postweg, einschließlich Tickets. Abreisedokumente
können je nach den gewählten Leistungen Papier- oder E-Mail-Form haben.
3.11 Einige unserer Buchungen können nicht immer unmittelbar bestätigt werden. In einem solchen
Fall stellen wir eventuell eine Bestätigungsrechnung für die Buchung aus. Der Vertrag über die noch
nicht bestätigten Reisebestandteile wird jedoch erst dann angefertigt, wenn wir Ihnen schriftlich
bestätigt haben, dass die entsprechenden Zusatzvorkehrungen nunmehr abgeschlossen werden
konnten. Bei Änderungen an den Einzelheiten, die zum Zeitpunkt der Buchung besprochen wurden
(vor Ausstellung der Bestätigungsrechnung für die Buchung), setzen wir Sie unverzüglich von diesen
in Kenntnis und informieren Sie ggf. auch über einhergehende Preisänderungen. Sollten diese
Änderungen für Sie nicht akzeptabel sein, haben Sie das Recht, Ihre Buchung bei voller Erstattung
aller bisherigen Zahlungen zu stornieren, vorausgesetzt Sie informieren uns innerhalb von sieben
Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung.
3.12 Wir können Ihre Wünsche unter Umständen bereits registrieren, bevor Informationen zur
entsprechenden Einzelleistungen herausgegeben werden. Anfragen, die uns mehr als elf Monate im
Voraus erreichen, können im Hinblick auf Verfügbarkeit und Preise nur unter Vorbehalt
angenommen werden. Sie werden gebeten, Ihre Anfrage durch eine Reservierungsgebühr zu
bestätigen. Keine der beiden Parteien ist jedoch rechtlich an einen Vertrag gebunden, bis die
Buchung und die Preise bestätigt sind. Jede Partei kann bis zur Buchungsbestätigung zurücktreten,
ohne dass Kosten fällig werden. Sobald die Einzelleistungen bestätigt sind, wird Ihnen
Buchungspriorität eingeräumt, und Sie werden entsprechend über die Yacht, das Hotel, den Flug
etc. und den Abreisetag informiert. Wird Ihre Buchung wie oben ausgeführt akzeptiert, so geht die
Reservierungsgebühr in die Anzahlung über. Sollte Ihnen das schlussendliche Programm nicht
zusagen, so können Sie zurücktreten und erhalten Ihre Reservierungsgebühr zurück, oder Sie
können die Reservierungsgebühr ohne Kosten für die Änderung in eine Anzahlung für eine andere
Buchung bei uns umwandeln. Eine Bestätigungsrechnung wird ausgestellt, sobald die
Einzelleistungen bestätigt sind.
3.13 Steuern (einschließlich Kurtaxe), Resortgebühren oder ähnliche vor Ort anfallende Gebühren
können ohne vorherige Ankündigung erhoben oder geändert werden. Wir übernehmen keine
Verantwortung für solche Kosten, die von Ihnen zu zahlen und nicht in Ihrem Preis inbegriffen sind.
3.14 Sollten Ihnen der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in Ausnahmefällen die
Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte
umgehend an Ihre Buchungsstelle. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen
vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen
Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw.
die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen
3.15 Ihre persönliche Sicherheit ist für uns von zentraler Bedeutung. Daher ist es notwendig, dass Sie
uns zum Zeitpunkt Ihrer Buchung über alle gesundheitlichen oder anderweitigen Bedingungen
informieren, welche die Inanspruchnahme der Leistungen durch bzw. für Sie oder andere
beeinträchtigen könnten. Diesbezügliche Unterlassungen gehen zu Lasten des Buchenden und
schließen jegliche Haftung aus.
3.16 Im Rahmen der Buchungsbedingungen müssen Sie und alle Mitreisenden bestimmte
Informationen vorlegen, die zum Zweck der Sicherheitswahrung und Terrorismusbekämpfung an
Regierungsbehörden und Grenzkontroll- sowie Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden können.
Diese Vorab-Passagier-Informationen werden als Advance Passenger Information oder auch API
bezeichnet. Zu den erforderlichen Informationen gehören u. a. der vollständige Personenname, wie
er in Ihrem Reisepass oder sonstigem Reisedokument erscheint, Geschlecht, Geburtsdatum sowie
Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum des Reisedokuments. Bei Reisen in die USA
müssen Sie auch das Land Ihres Wohnsitzes und die Adresse Ihrer ersten Übernachtung angeben.
3.17 Wir können Ihre Buchung auf ein anderes Unternehmen innerhalb unserer Gruppe übertragen,
was sich jedoch in keiner Hinsicht auf Ihre Reisevereinbarungen auswirkt.
3.18 Gültig nur für Bareboat-Charter ohne Skipper:
Falls zutreffend, bestätigen Sie durch Ihre Buchung, dass Sie und/oder die Mitglieder Ihrer
Reisegruppe kompetent und in der Lage sind, die Yacht unter den Bedingungen und in dem
Segelgebiet der Charter zu steuern, und zwar in Übereinstimmung mit dem Reglement der
entsprechenden Hafenbehörde, über das Sie von der Verkaufsstelle informiert wurden. Als
Hauptreisender müssen Sie dafür sorgen, dass Ihnen die notwendigen Unterlagen für das
Segelgebiet vorliegen.
3.19 Falls Sie über unsere Webseite gebucht oder unter anderen Umständen der Kontaktaufnahme
per E-Mail zugestimmt haben, kommunizieren wir mit Ihnen über die von Ihnen hinterlegte
E-Mail-Adresse. Wir lassen Ihnen auf diesem Wege z. B. Ihr E-Ticket oder Ihre elektronische
Bestätigung oder Stornierung zukommen. Wir gehen davon aus, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist
und dass Sie sich über die Risiken im Klaren sind, die diese Kommunikationsform birgt. Wir weisen
Sie darauf hin, dass den vorliegenden Geschäfts- und Buchungsbedingungen gemäß dennoch
eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme Ihrerseits erforderlich sein kann. Wir bitten
unsere Kundinnen und Kunden immer, eine Telefonnummer anzugeben, falls eine kurzfristige
Kontaktaufnahme erforderlich sein sollte.
3.20 Hinweis: Auf unserer Webseite können Sie unter „Buchung“ Angaben zu ihren
Wunschparametern für die Reise machen, im Anschluss erstellen wir dann unverbindliche Angebote
für Sie. Wenn Sie ein unverbindliches Angebot auswählen und bestätigen, gilt dies als Angebot im
Sinne des §145 BGB und unsere Bestätigung des Preises ist dann die rechtsverbindliche Annahme
nach §147 bzw. §433 BGB. Gleiches gilt bei Angebotserstellung über die Serviceline oder ggf. auch
über autorisierte Vermittler.
3.21 Hinweis: Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren
sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung und Mahnkosten werden jeweils sofort fällig.
Preise, Leistungen und Zuschläge
4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.
B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor
Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen
vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Alle von uns
ausgeschriebenen Preise sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung korrekt. Wir behalten uns jedoch
das Recht vor, unsere Preise von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Preise enthalten u.U. Treibstoffkosten,
die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ermittelt wurden. Die Preise auf unserer Webseite werden
regelmäßig aktualisiert. Im unwahrscheinlichen Fall eines administrativen Fehlers, der zu einer
falschen Preisangabe oder einem falschen Angebotspreis führt, behalten wir uns das Recht vor,
diese zu korrigieren. Sonderangebote sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben, und können jederzeit zurückgezogen werden. Alle Kostenvoranschläge sind bis zum
Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und Rechnung vorläufig. Bevor Sie eine Buchung
tätigen, informieren wir Sie über den aktuellen Preis Ihrer gewünschten Buchung, einschließlich der
Kosten für Zuschläge und ggf. von Ihnen angeforderte Zusatzleistungen oder Upgrades.
4.2 Aufgrund von Kostenänderungen, einschließlich Treibstoffkosten, Abgaben, Steuern,
Umsatzsteuern oder anderen Verkaufssteuern oder Gebühren für bestimmte Leistungen wie Ein-
oder Ausschiffung in Häfen, sowie aufgrund des Umrechnungskurses kann sich der Preis Ihrer
Charter nach der Buchung ändern. Innerhalb von 30 Tagen vor Ihrem Abreisedatum werden jedoch
keine Änderungen mehr vorgenommen. Jegliche Steigerung in Höhe von bis zu 2 % des Preises Ihrer
Buchung wird von uns übernommen und Ihnen nicht berechnet. Hiervon ausgeschlossen sind
Versicherungsprämien und Änderungsgebühren. Sollte die Preissteigerung über diese 2 %
hinausgehen, so wird sie Ihnen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Person und einer
Summe für die Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt. Sollte die Steigerung damit über 10 %
des Preises Ihrer Charter hinausgehen, so können Sie entweder einen (zum Zeitpunkt der Änderung)
in Standard und Preis gleichwertigen Ersatz von uns akzeptieren, falls wir Ihnen einen solchen
anbieten können, oder Sie können Ihre Buchung stornieren und erhalten die vollen Kosten zurück,
abzüglich etwaiger Änderungsgebühren. Sollten Sie aus obigem Grund stornieren wollen, müssen
Sie Ihr Recht dazu innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum Ihrer Abschlussrechnung
wahrnehmen. Falls sich aus einer Änderung unserer Kosten eine Preissenkung für Sie ergibt, so
erstatten wir keine Summen unter 2 % des Preises Ihrer Charter zurück. Hiervon ausgeschlossen sind
Versicherungsprämien und Änderungsgebühren. Jegliche Senkung, die über 2 % hinausgeht, wird
nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Person erstattet. Zu beachten ist
jedoch, dass z.B Yachtcharter nicht immer in der jeweiligen Lokalwährung eingekauft werden und
dass sich augenscheinliche Änderungen aufgrund von vertraglichen oder anderen
Schutzmaßnahmen nicht notwendigerweise auf den Preis Ihrer Reisevereinbarungen auswirken.
4.3 Eine Erstattung von Versicherungsprämien ziehen wir jedenfalls nur dann in Betracht, wenn Sie
beweisen können, dass Sie die entsprechende Police nicht übertragen oder anderweitig verwenden
können.
4.4 Daten und Pläne für Routenvorschläge etc. haben nur beispielhaften Charakter, Änderungen
sind vorbehalten.
4.5 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste Der Veranstalter ist gemäß der
Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des
ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes
Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität
der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität
endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des
ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie
möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer
Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > Häufig
gesucht > Airlines mit Flugverbot.
4.6 Flugbeförderung:
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es auch bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen
Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Es wird dringend empfohlen, Geld,
Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu
befördern.
4.7 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
4.7.1 Buchungsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht
in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer
in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Buchungsstellen sind weder vor noch nach
Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von
Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu
geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.
4.7.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender
Reisen wird eine Gebühr von maximal € 25,– pro Reisenden und Woche erhoben. Diese Gebühr und
die Kosten für von der Leistungsbeschreibung abweichende Leistungen werden i.d.R. sofort fällig.
4.7.3 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugund/oder Hotelumbuchungen behält der
Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer
angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei gesondert gekennzeichneten
Pauschalreisen, die Linienflug-Sondertarife enthalten, sind Flugumbuchungen nicht möglich.
4.7.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die
Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt oder sofern dies auf Nachfrage von uns gestattet
wurde.
4.7.5 Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit oftmals nur identische
Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.
4.8 Reiseverlängerung Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte
möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters an. Wir
verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und
Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise
verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und
eventuell erforderlicher Visa. Bei gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die
Linienflug-Sondertarife enthalten, sind Reiseverlängerungen nicht möglich.
Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und
dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie
bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im
Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich
befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von
Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw.
Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen
eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende
Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,–
nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten
bleibt Ihnen unbenommen.
Änderung oder Stornierung Ihrer Buchung
6.1 Änderungen (nur bei Yachtcharter ohne Pauschalleistungen):
Falls Sie, nachdem wir die Buchungsbestätigung ausgestellt haben, (i) Ihre bestehende Buchung
ändern oder (ii) auf eine andere Charter umbuchen oder das Anfangsdatum der Leistungserbringung
ändern möchten, versuchen wir, Ihre gewünschte Änderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit
durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hauptreisende uns schriftlich von den
Änderungswünschen in Kenntnis setzt und dass Sie die entsprechenden Änderungsgebühren
entrichten. Sollte es sich bei der bestätigten Buchung ausschließlich um eine Yachtcharter handeln,
die in vollem Umfang durch unsere Partnern Sunsail oder Moorings (bei anderen Anbietern können
hier Kosten entstehen) bereitgestellt wird (d. h. sie wurde nicht in Kombination mit einem Flug
gebucht und umfasst auch keine anderen Leistungen oder Buchungen von uns), erheben wir auf
eine Änderung Ihrer Buchung in den folgenden Fällen keine Gebühren:
Bei Berichtigung einer falschen Initiale, eines Vornamens, Nachnamens oder Titels
Bei einer Änderung Ihrer Crewmitglieder (vorausgesetzt, der Name des Hauptreisenden ändert sich
nicht) bis 70 Tage vor Abreisedatum Sollten Sie innerhalb von 70 Tagen vor Abreisedatum eine
Änderung Ihrer Crewmitglieder vornehmen wollen, wird eine Änderungsgebühr von 40 € pro
Änderung erhoben.
Sollten Sie mindestens 70 Tage vor Abreisedatum die Yachtcharter als Bestandteil Ihres Urlaubs auf
einen anderen Zeitraum verschieben wollen, so wird darauf keine Änderungsgebühr erhoben.
Jedoch werden Ihnen etwaige Unterschiede bei den Charterkosten berechnet. Sollten Sie innerhalb
von 70 Tagen vor Abreisedatum die Yachtcharter als Bestandteil Ihres Urlaubs auf einen anderen
Zeitraum verschieben wollen, wird eine Verwaltungsgebühr von 60 € erhoben; hinzu kommen evtl.
sich ergebende Unterschiede bei den Kosten für den Urlaub.
Zur Klarstellung: Ist die Charter, zu der sie wechseln, zum Zeitpunkt der Änderung günstiger als der
Betrag, den Sie für die ursprüngliche Charter bezahlt haben, erfolgt keine Erstattung. Bitte beachten
Sie, dass maximal zwei (2) Änderungen des Abreisedatums für Ihre ursprüngliche Buchung zulässig
sind. Bei Änderungen innerhalb von 7 Tagen vor Abreisedatum werden zusätzlich zu den oben
genannten Gebühren alle Zahlungen einbehalten, die Sie für vorab gebuchte Zusatzleistungen (wie
z. B. Wassersportgeräte, Proviant und Getränke) bereits entrichtet haben. Sollten Sie die gleichen
Leistungen auch für das geänderte Abreisedatum wünschen, müssen Sie diese Leistungen erneut
erwerben.
Zur Klarstellung und um jeglichen Zweifel auszuräumen: Die oben genannten Gebühren gelten nur
für den Bestandteil einer Buchung, der sich auf die Yachtcharter bezieht. Alle Buchungen, die einen
Flug oder andere Pauschalangebote beinhalten, unterliegen zusätzlichen Gebühren. So gelten
beispielsweise für Änderungen bei Flügen oder Änderungen anderer Art zusätzliche Gebühren.
Sollten Sie eine weitere Leistung über eine Yachtcharter hinaus erworben haben, gelten die oben
genannten Bestimmungen nicht für Leistungen, die unser Unternehmen nicht direkt erbringt.
Zuzüglich zu oben Genanntem berechnen wir Ihnen bei jeder Änderung ob an einer bestehenden
Buchung oder am Anfangsdatum der Leistungserbringung ebenfalls alle eventuell anfallenden
Kosten, die von den Anbietern der einzelnen Bestandteile Ihrer Buchung für die Änderung erhoben
werden. Sind die Leistungen, auf die Sie umbuchen, teurer als die ursprünglich gebuchten, ist
außerdem eine weitere Anzahlung fällig.
Zur Klarstellung: Wir übernehmen keine Verantwortung für Bestandteile Ihres Urlaubs, die
eigenverantwortlich von Ihnen gebucht wurden.
Wenn der Preis pro Person von der Anzahl der Personen in der Unterkunft abhängt und sich die
Personenanzahl ändert, so wird der Preis basierend auf der veränderten Gruppengröße neu
berechnet. Eine Steigerung des zu zahlenden Preises ist keine Stornogebühr. Für stornierte
Buchungen wird eine separate Stornogebühr erhoben. Sie erhalten eine neue
Bestätigungsrechnung, auf der die Stornogebühr aufgeführt wird.
Unter Vorbehalt und ebenfalls nur bei Yachtcharter ohne Pauschalleistungen:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Reise anzutreten, können Sie Ihre Buchung auf eine andere
Person übertragen, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:
a) Sie müssen uns mindestens 70 Tage vor Abreisedatum schriftlich darüber informieren und uns
ermächtigen, die Übertragung vorzunehmen; und
b) ihrem Antrag liegen alle Reisedokumente, die Sie erhalten haben, im Original bei sowie Angaben
zum vollständigen Namen und zur Adresse der Person, auf die Sie Ihre Buchung übertragen möchten
(„Übertragungsempfänger“); und
c) der Übertragungsempfänger ist für uns annehmbar, akzeptiert die Übertragung sowie die
Buchungsbedingungen und erfüllt alle für die Buchung geltenden Bedingungen; und d) der
Übertragungsempfänger bestätigt, dass er bzw. sie über eine eigene Reiseversicherung verfügt, da
Ihre Police nicht übertragen und die Prämie nicht erstattet werden kann; und
e) Sie zahlen eine Verwaltungsgebühr von mindestens 40 € pro Person; zusätzlich ist die Übernahme
aller Kosten erforderlich, die von den Erbringern Ihrer Reiseleistungen erhoben werden. Die
übertragende Person und der Übertragungsempfänger haften gesamtschuldnerisch dafür, den Preis
für die Charter und sonstige damit verbundene Kosten zu zahlen.
6.2 Änderung bei Buchungen von Reisen mit Pauschalleistungen:
Folgendes bezieht sich nur auf Einzelleistungen, welche Sie über uns gebucht haben.
6.2.1Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 20. Tag vor
Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B.
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderung. Diese führen wir gratis bei schriftlichem Eingang des Änderungswunsches bis 75
Tage vor Reisebeginn und danach gegen eine Gebühr von 25€ pro Person und Woche aus.
Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert
berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens. Darüber
hinaus gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen
innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten
Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei
einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der
Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die
geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen
neu ermittelt. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei
Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den
Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung hinaus, können nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung
vorgenommen werden. Des Weiteren können Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins,
des Reiseziels und des Reiseantritts bei gesondert gekennzeichneten Pauschalreisen, die
Linienflug-Sondertarife enthalten, stets nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6.2.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser
kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B.
Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem
Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.3 Stornierungen (bei Reisen mit Pauschalleistungen und bei Yachtcharter ohne
Pauschalleistungen) :
6.3.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. Ihrer Buchungsstelle. Ihnen wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.3.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert der
Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der
Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für
die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
(Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren werden für jedes Angebot separat
berechnet und Ihnen mit diesem zur Kenntnisnahme zugestellt . Gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind
dabei berücksichtigt.
6.3.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig
zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder
Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der
Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.3.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als
die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Konditionen ausgewiesenen Kosten.
Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt.
Die Stornierungsbedingungen und anfallende Gebühren im Falle einer Stornierung werden Ihnen
mit unserem unverbindlichen Angebot zugestellt und für jedes Angebot gesondert berechnet. Im
Falle einer Stornierung gelten dann diese Bedingungen und Gebühren.
6.4. Änderung oder Stornierung Ihrer Charter durch uns (nur bei Yachtcharter ohne
Pauschalleistung)
6.4.1 Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren oder die in unseren Broschüren
oder auf unserer Webseite beschriebenen Ausstattungen, Leistungen oder Preise zu ändern. Wir
bemühen uns, Sie zum Zeitpunkt der Buchung über etwaige bekannte Änderungen in Kenntnis zu
setzen.
6.4.2 Wir planen unser Charterprogramm viele Monate im Voraus und sind daher von Zeit zu Zeit
gezwungen, eine Buchung zu stornieren oder Änderungen vorzunehmen, von denen die meisten
jedoch geringfügig sind. Eine Änderung der Yacht zu einem Modell von ähnlicher Größe (innerhalb 2
Fuß = 61 cm) mit der gleichen Kabinenanzahl, eine Änderung der Strecke innerhalb des Segelgebiets
oder eine Änderung der Basisstation im gleichen oder einem ähnlichen Segelgebiet gilt nicht als
bedeutend. Sollte eine bedeutende Änderung notwendig werden, setzen wir Sie hiervon sobald
uns dies unter den gegebenen Umständen möglich ist in Kenntnis. Ob eine Änderung „bedeutend“
ist oder nicht, hängt von der Art der Buchung ab. Als bedeutend können u. U. gelten: eine
wesentliche Änderung des Zielorts oder eine Änderung der Yacht zu einem Modell von wesentlich
niedrigerem Standard. Diese Änderungen dienen lediglich als Beispiele. Darüber hinaus kann es zu
weiteren bedeutenden Änderungen kommen. Falls eine bedeutende Änderung eintritt, haben Sie
die Wahl:
(a) Sie können die Änderung akzeptieren; oder
(b) Sie können eine Ersatzyacht von uns akzeptieren, die (zum Zeitpunkt der Änderung) einen
gleichen oder ähnlichen Standard und Preis aufweist, falls wir Ihnen eine solche anbieten können;
oder
(c) Sie können Ihre Buchung stornieren und erhalten in diesem Fall alle gezahlten Gelder zurück.
6.4.3 Es kann vorkommen, dass wir Ihre Charter stornieren müssen. Die Durchführung mancher
Buchungen (z. B. Flottillen) hängt von einer Mindestanzahl gebuchter Personen ab. Wird diese Zahl
nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Wir werden Ihre Buchung
jedoch spätestens 70 Tage vor der geplanten Abreise stornieren, außer aufgrund von höherer
Gewalt (siehe unten), Nichtzahlung der Anzahlung und/oder Endsumme durch Sie oder aus anderen
Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen. Sollten wir Ihre Buchung nach der Abreise stornieren
müssen, treffen wir nach Möglichkeit angemessene Ersatzarrangements. Falls solche
Ersatzarrangements nicht möglich sind oder Sie diese aus einem guten Grund ablehnen, befördern
wir Sie an Ihren Abreiseort zurück und erstatten Ihnen ggf. die Kosten für ungenutzte Leistungen.
6.4.4 Sollten wir eine bedeutende Änderung an Ihrer Buchung vornehmen oder diese stornieren
müssen außer aufgrund von höherer Gewalt, Zusammenlegung wegen nicht erreichter
Mindestanzahlen, Nichtzahlung der Anzahlung und/oder Endsumme durch Sie oder aus anderen
Gründen, die sich unserer Kontrolle entziehen , leisten wir einen Schadensersatz in angemessener
und branchenüblicher Höhe. Jeglicher zahlbare Schadensersatz richtet sich danach, wie viele Tage
vor dem von Ihnen gebuchten Anfangsdatum der Leistungserbringung wir Sie über die bedeutende
Änderung in Kenntnis setzen.
6.4.5 Dieser Standardschadensersatz hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Rechte.
6.4.6 Wir empfehlen Ihnen dringend, keine Reisevorkehrungen zu Ihrem Abreiseort und keine
Anschlussreisevorkehrungen zu treffen, die nicht erstattungsfähig oder unveränderbar sind oder
deren Änderung gebührenpflichtig ist, und ebenso keine Kosten für Visa oder Impfungen auf sich zu
nehmen, bis Ihr Reiseplan in Ihren Abreisedokumenten bestätigt wurde. Sollten Sie solche
Vorkehrungen dennoch treffen und diese verfallen, weil sich Ihr Reiseplan geändert hat, können wir
nicht für die Ihnen entstandenen Kosten haftbar gemacht werden.
6.4.7 „Höhere Gewalt“ bezieht sich auf Vorkommnisse, die wir oder der Anbieter der fraglichen
Leistung(en) nicht einmal unter Berücksichtigung aller möglichen Vorsichtsmaßnahmen vorhersehen
oder verhindern können, darunter z. B. Krieg, drohender Krieg, Revolten, Unruhen, Streiks,
Terrorakte oder -drohungen und deren Folgen, Natur- oder Atomkatastrophen, Feuer, höhere
Gewalt, unvermeidbare und unvorhersehbare technische Beförderungsprobleme jenseits unserer
oder der Kontrolle des Anbieters, geschlossene oder überfüllte Häfen, Wirbelstürme und andere
tatsächliche oder mögliche widrige Witterungsverhältnisse, Überflutungen, Epidemien, Seuchen,
Gesundheitsrisiken und ähnliche Vorkommnisse.
6.5Änderung oder Stornierung Ihrer Buchung durch uns ( bei Reisen mit Pauschalleistung):
6.5.1Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom
Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der
Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch
Leistungsträger.
6.5.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in
der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den
gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.
6.5.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt, die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des
Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf
Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
6.5.4 Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt
6.5.4.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j
BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen. 2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e
Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
6.5.4.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter
www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
Abhilfe, Minderung, Kündigung ( bei Reisen mit Pauschalleistungen)
7.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
7.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel
unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
7.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
wird Schriftform empfohlen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält
der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren.
Haftung, Beförderungsbedingungen und Beschränkungen (bei Yachtcharter ohne
Pauschalleistungen und bei Reisen mit Pauschalleistungen, die einen Yachtcharter o.Ä.
einschließen ):
8.1 Wir sind dazu verpflichtet, die in Ihrer Buchung enthaltenen Leistungen und Ausstattungen
unter Aufwendung hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt bereitzustellen. Falls Sie
dahingehende Ansprüche erheben, müssen Sie nachweisen können, dass keine hinreichende
Sachkenntnis und Sorgfalt aufgewendet wurde. Die Sicherheits-, Hygiene- und
Qualitätsstandards mancher Beförderungsmittel und Orte, die in Ihrer Buchung enthalten sind,
können variieren. Die Anbieter der in Ihrer Buchung enthaltenen Leistungen und Ausstattungen
haben örtliche Standards einzuhalten, wo solche vorliegen.
8.2 Unsere Haftung beschränkt sich auf maximal das Dreifache der Kosten Ihre Charter, außer
bei Tod, Körperverletzung oder Krankheit. In allen Fällen beschränkt sich unsere Haftbarkeit den
einschlägigen internationalen Abkommen gemäß bzw. ist mit diesen identisch, wie unten
aufgeführt. Wir können uns auf jegliche Schadensersatzbeschränkung in diesen oder anderen
einschlägigen Abkommen berufen.
8.3 Wir sind nicht haftbar, wenn der Grund für die Nichterbringung einiger oder aller
Charterleistungen oder der Grund für einen Todes- oder Verletzungsfall nicht bei uns liegt,
sondern entweder bei Ihnen oder bei jemandem, der nicht mit Ihrer Charter in Verbindung
steht, und weil er unvorhersehbar oder unvermeidbar ist, oder weil er bei unseren Mitarbeitern,
Vermittlern, Subunternehmern oder Anbietern und deren Personal liegt, während diese
außerhalb ihrer beruflichen Befugnis handeln, oder weil er auf wie auch immer beschafften
Informationen basiert, die nicht aus unseren Quellen stammen, z. B. von Webseiten
unabhängiger Dritter, oder weil er auf unüblichen oder unvorhersehbaren Umständen jenseits
unserer Kontrolle beruht, deren Folgen auch unter Aufwendung hinreichender Sorgfalt nicht
hätten vermieden werden können, oder auf einem Vorkommnis, das weder wir noch unsere
Vermittler oder Anbieter hätten vorhersehen oder verhindern können, oder im Zusammenhang
mit Folgeschäden steht, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Vertrag mit uns haben.
8.4 Falls ein internationales Abkommen auf die in Ihrer Buchung enthaltenen, von uns
arrangierten oder bereitgestellten Leistungen oder Ausstattungen zutrifft oder diese regelt und
Sie einen Anspruch jeglicher Art gegen uns aufgrund von Tod, Körperverletzung, Verlust oder
sonstigen Schäden erheben, die sich aus der Bereitstellung dieser Leistungen oder
Ausstattungen ergeben haben, so beschränkt sich unsere Haftbarkeit für eine
Schadensersatzzahlung und/oder die Schadensersatzsumme (falls zutreffend), die wir Ihnen
auszahlen müssen, den einschlägigen internationalen Abkommen gemäß bzw. ist mit diesen
identisch (hinsichtlich der Haftungsbedingungen sind hierunter in jedem Fall der Zeitpunkt der
Anspruchserhebung und die Art und Summe der anerkennbaren Schäden inbegriffen). Mögliche
zutreffende internationale Abkommen beinhalten im Hinblick auf Seereisen das Athener
Abkommen von 1974.
Um jeglichen Zweifel auszuräumen: Dies bedeutet, dass wir uns in vollem Umfang auf jegliche
Schadensersatzbeschränkung in diesen oder anderen internationalen Abkommen berufen
können, die auf Ihre Buchung zutreffen. Außer wie oben und an anderer Stelle in den
vorliegenden Geschäfts- und Buchungsbedingungen beschrieben, sind wir Ihnen gegenüber in
keiner Weise gesetzlich für Verluste oder Schäden haftbar.
8.5 Beim Erwerb von zusätzlichen Aktivitäten, die nicht in Ihrer im Voraus gebuchten Charter
enthalten sind, gilt der Vertrag für die Bereitstellung der Aktivitäten zwischen Ihnen und dem
entsprechenden Anbieter. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten obliegt Ihrem alleinigen
Ermessen und geschieht auf eigene Gefahr. Bei Beanstandungen oder Problemen mit einer
solchen vor Ort erworbenen Aktivität richten Sie Ihre Ansprüche direkt an den entsprechenden
Anbieter und nicht an uns.
8.6 Wir sind unter anderem in Regionen tätig, in denen die Standards hinsichtlich Unterkunft,
Beförderung, Sicherheit, Hygiene, medizinischer und anderer infrastruktureller Einrichtungen
mitunter niedriger sind als die, die Sie normalerweise erwarten würden. Die Reisepläne, die wir
für jede Buchung zur Verfügung stellen, sind als Orientierung für das, was wir erreichen
möchten, zu verstehen, nicht aber als vertragliche Verpflichtung unsererseits. Der Reiseplan
kann aufgrund von politischen Ereignissen, Flugstornierungen, mechanischen
Zusammenbrüchen, Wetter, Grenzbeschränkungen, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren
Umständen geändert werden. Ungenutzte Leistungen werden nach Möglichkeit anteilig
erstattet.
8.7 Für den Fall, dass Sie im Laufe Ihrer Buchung medizinisch versorgt werden müssen, ist zu
beachten, dass die nächste medizinische Einrichtung mitunter mehrere Stunden oder Tage
entfernt sein kann, ob auf dem Seereiseweg oder einem anderen nicht mit einem Fahrzeug zu
bestreitenden Weg. Die medizinische Einrichtung, in der Sie ggf. behandelt werden, verfügt
nicht notwendigerweise über den gleichen Standard, den Sie von Krankenhäusern oder
Arztpraxen in Ihrem Heimatland erwarten würden. Das behandelnde medizinische Personal
spricht nicht notwendigerweise fließend Deutsch oder Englisch und ist eventuell auch nicht
genauso gut ausgebildet wie das medizinische Personal in Ihrem Heimatland. Sie erkennen
außerdem an, dass ein notfallmäßiger Abtransport vom Aufenthaltsort Ihres Wasserfahrzeugs
nicht oder nur mit Verzögerung durchführbar ist, und dass die medizinische Ausstattung und
Versorgung an Bord begrenzt sind. Unser Personal trifft seine Entscheidungen aufgrund seiner
Wahrnehmung und Beurteilung verschiedener Aspekte der gegebenen Situation. Sie erklären
sich damit einverstanden, diesen Entscheidungen Folge zu leisten. Bitte beachten Sie, dass die
Zeitangaben lediglich Anhaltspunkte sind. Sie können durch betriebliche Schwierigkeiten oder
Witterungsbedingungen beeinträchtigt werden.
Haftung bei Pauschalreisen:
9.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann
Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise
vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
9.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
Veranstalter herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.3 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem
Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
9.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
9.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
9.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle,
die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter
nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer
Unfallversicherung.
9.6 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und
Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen
ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen
ausgeschrieben, enthalten Ihr Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. Ihre Reiseunterlagen
Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum
Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
9.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und
Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung bzw. dem Ansprechpartner mitzuteilen und
Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar,
wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier,
Schiffsleitung) oder an den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung. Die
notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem
Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in Ihren Reiseunterlagen oder in der
Leistungsbeschreibung bzw. in den Informationsmappen im Hotel. Schäden oder
Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen empfiehlt der
Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen
nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der
Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die
Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Soweit deswegen
Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend
gemacht werden, gelten die entsprechenden Fristen. Bei Beanstandungen müssen Gäste
von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem im Reiseplan (bei
ticketlosem Reisen) bzw. in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe
verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen
Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung
setzen. Versäumt der Reisende schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich
anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
9.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind
spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich
geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei
Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
10.2 Verjährung
10.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
10.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
10.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 10.2.1 und 10.2.2 beginnt mit
dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
10.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
10.3 Ihre Buchungsstelle tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Sie ist
nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
10.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten
Gruppe.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Der Veranstalter wird i.d.R. Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Es besteht allerdings kein Anspruch auf
Vollständigkeit und Richtigkeit, weshalb die Einholung eigener Informationen stark empfohlen
wird. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen
Botschaften/Konsulaten erkundigen.
11.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung
von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa
8 Wochen rechnen.
11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Veranstalters bedingt sind.
11.4 Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich
ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr
Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen
eigene Reisedokumente.
11.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. 11.6 Von
verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage
und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige
Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern
(z. B. Afrika, Vorderer Orient)zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte
dem Katalog und wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle.
Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie
darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns
erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht
wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten
Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne
angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
Verhalten (bei Yachtcharter mit und ohne Pauschalleistungen)
13.1 Wir behalten uns das Recht vor, Sie als Kundin bzw. Kunden abzulehnen bzw. unsere
geschäftlichen Beziehungen zu Ihnen abzubrechen, wenn wir oder eine andere berechtigte
Person der Meinung sind, dass Ihr Verhalten Unruhe stiftet, unnötige Unannehmlichkeiten
verursacht, bedrohlich oder beleidigend ist, dass Sie Eigentum zerstören, andere Reisende,
unsere Mitarbeiter oder Vermittler verärgern, belästigen, stören oder einem Risiko oder einer
Gefahr aussetzen, und zwar auf telefonischem oder schriftlichem Weg oder persönlich. 13.2
Wenn Sie eine Yacht segeln, sind Sie verpflichtet, jederzeit mindestens 2 Personen an Bord zu
haben, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Skipper trägt zu jeder Zeit die Verantwortung für
die Yacht. Wenn Sie möchten, dass sich nur der Skipper und eine Person unter 18 Jahren auf der
Yacht aufhalten, benötigen Sie hierfür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des
Unternehmens. Wenn Sie alleine reisen, sprechen Sie bitte mit dem Unternehmen, das für Sie
als zweite Person an Bord einen Skipper oder einen Koch anheuern kann.
13.3 Wir können nicht für den Genuss von Alkohol durch Minderjährige verantwortlich gemacht
werden.
13.4 Tiere, nicht allgemein zugelassene und illegale Güter sind an Bord nicht erlaubt. Bei einer
Beendigung Ihrer Reise aus einem der o. g. Gründe sind wir nicht mehr für Ihre Buchung
verantwortlich und können nicht für etwaige zusätzliche Kosten, die Ihnen entstehen, haftbar
gemacht werden.
13.5 Sollte der Skipper Ihrer Yacht oder einer unserer Mitarbeiter oder Vermittler vor Ort der
Meinung sein, dass Sie Unruhe stiften könnten oder an einer ansteckenden Krankheit leiden, so
kann diese Person Ihnen ebenfalls die Fortsetzung Ihres Urlaubs verweigern, Ihren
Bewegungsspielraum an Bord einschränken, Sie von Bord des Flugzeugs oder Bootes verweisen
oder Sie aus unserer Unterkunft oder von dem Ausflug entfernen.
13.6 Bitte beachten Sie, dass es Ihnen nicht gestattet ist, mit Ihrer Yacht während der
Dunkelheit (die von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang dauert) zu segeln/zu fahren.
13.7 Bei einem Verstoß gegen diese Klauseln wird Ihre Reise beendet. Im Falle einer solchen
Beendigung endet unsere Verantwortung für Ihre Charter und wir haften nicht für etwaige
Zusatzkosten, die Ihnen entstehen.
13.8 In diesem Abschnitt beziehen sich „Sie" und „Ihr/e/s/n“ auf Sie und jede andere Person in
Ihrer Gruppe.
Ihre Yacht/Unterkunft
14.1 Jede Yacht, die wir für Sie arrangieren, darf nur von den Personen genutzt werden, die auf
Ihrer Crewliste aufgeführt sind. Sie dürfen die Yacht nicht mit anderen Personen teilen oder
andere Personen an Bord nehmen. Sie tragen die Verantwortung für die Kosten jeglicher
Schäden, die während Ihrer Charter an der Yacht oder Ausstattung verursacht werden. Derlei
Kosten müssen von Ihnen übernommen und vor Ort gezahlt werden.
Besondere Anforderungen
15.1 Besondere Anforderungen werden zum Zeitpunkt Ihrer Buchung entgegengenommen. Wir
informieren Sie über eventuell anfallende Zusatzkosten. Die Erfüllung der Anforderungen kann
nur garantiert werden, wenn diese kostenpflichtig sind oder schriftlich bestätigt werden. Sie
tragen die Verantwortung dafür, dass uns besondere Anforderungen mitgeteilt werden. Wir
können leider keine Buchung akzeptieren, welche die Erfüllung einer bestimmten Anforderung
voraussetzt.
Teilnahmeanforderungen
16.1 Alle Kundinnen und Kunden müssen sich vor der Buchung vergewissern, dass Sie geeignet
und in der Lage sind, die Strecke bzw. das Programm ihrer gewählten Charter bewältigen zu
können.
16.2 Alleinreisende Minderjährige (unter 18 Jahren) benötigen eine schriftliche
Einverständniserklärung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters. Das Mindestalter für
alleinreisende Minderjährige zum Abreisezeitpunkt ist 16 Jahre.
16.3 Liegt eine Mobilitätseinschränkung, Krankheit oder Behinderung vor oder befindet sich die
betreffende Person aus physischen oder medizinischen Gründen in Behandlung, so muss sie die
tatsächliche Art ihres Zustands zum Zeitpunkt der Buchung offenlegen und Vorkehrungen dafür
treffen, dass die erforderlichen Medikamente oder Behandlungen bei Bedarf auch während der
Charter zur Verfügung stehen. Die Nichtangabe solcher Voraussetzungen gilt als Verstoß gegen
die vorliegenden Buchungsbedingungen und führt dazu, dass die betreffende Person von der
Charter ausgeschlossen wird und alle gezahlten Gelder einbehalten werden.
Rechtliche Grundlagen/Gerichtsstand
17.1 Dieser Vertrag sowie jeder Anspruch oder Rechtsstreit im Zusammenhang mit diesem
Vertrag unterliegt der deutschen Gesetzgebung und wird ausschließlich vor den deutschen
Gerichten verhandelt.
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter
VMA Sail and Soulter UG (haftungsbeschränkt)
Postfach 110440
DE-97031 Würzburg
Handelsregister Würzburg: HRB12968
Drucklegung: Dezember 2015, 1. Auflage
Erklärung:
Kundennummer: _______________________________________________
Vertragsnummer: _______________________________________________
Name des Kunden: _______________________________________________
Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen/ Ich akzeptiere diese Bedingungen:
Ort/Datum:___________________________________